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Jugendfischerei-Ordnung
Nachtangeln
Nachtangeln umfasst die Zeit von 1 Stunde nach Sonnen- untergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Altanglers oder eines Elternteils nach 22 Uhr angeln
Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Kameraden, der ebenfalls mindestens 16 Jahre alt ist, angeln.
Aue
Das Angeln in der Aue ist für Jugendliche im ersten Angeljahr nicht erlaubt. An der gesamten Aue besteht Nachtangelverbot.
Ziegeleiteiche
Der obere Ziegeleiteich ist für die Jugendgruppe ab 01.02.2009 zum Angeln freigegeben, die Fischereiordnung und die Fangbegrenzungen sind unbedingt einzuhalten!
Der untere Ziegeleiteich darf nur in Begleitung eines weiteren Junganglers, Altanglers oder Erwachsenen betreten werden.
Fliegenfischen
Für das Fliegenfischen ist das Bestehen der Fliegenfischerprüfung erforderlich.
Schnurstärke
Die Hauptschnur muss bei einer monofilen Schnur mindestens 0,25 mm stark sein, bei geflochtener Schnur mindestens 0,08 mm.
Beim Stippen auf Weißfische ist eine Schnurstärke von mindestens 0,20 mm erforderlich.
Behandlung gefangener Fische
Jeder maßige gefangene Fisch ist sofort waidgerecht zu töten und sinnvoll zu verwerten.
Das Hältern von Fischen ist verboten.
Das Angeln mit lebenden Fischen ist ebenfalls verboten.
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