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letzte Änderung: 05.02.2009

 

Termine 2009 und etc.

Beide Ziegeleiteiche sind zum Angeln frei...
siehe Fischereiordnung

Wann

Was

Ort

Zeit

Bemerkung

 

Stippen

Tonkuhle

9.00 Uhr

Stippen lernen und üben

 

Anangeln

Tonkuhle

7.30 Uhr

 

 

Familienangeln

Tonkuhle

 

10€ incl. Essen/Trinken

 

Versammlung

Eichhorn

19.00 Uhr

Vereinslokal

 

Aalangeln

Aue/Tonk.

 

 

 

Abangeln

Tonkuhle

7.00 Uhr

1 Handangel

 

Raubfischangeln

Tonkuhle

8.00 Uhr

2 Handangeln

Die Uhrzeiten, oder offene Termine werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Für Fragen stehen wir euch gerne jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf eine fischreiche gemeinsame Zeit.

Eure Jugendwarte

Christian Müller: Tel.: 0171-1240763
E-Mail:
cmharsefeld@gmx.de

Andre Grimm:   Tel.: 0171-3146788

 

Jugendfischerei-Ordnung

 

Nachtangeln

Nachtangeln umfasst die Zeit von 1 Stunde nach Sonnen- untergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Altanglers oder eines Elternteils nach 22 Uhr angeln

Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Kameraden, der ebenfalls mindestens 16 Jahre alt ist, angeln.

Aue

Das Angeln in der Aue ist für Jugendliche im ersten Angeljahr nicht erlaubt. An der gesamten Aue besteht Nachtangelverbot.

        Ziegeleiteiche

Der obere Ziegeleiteich ist für die Jugendgruppe ab 01.02.2009 zum Angeln freigegeben, die Fischereiordnung und die Fangbegrenzungen sind unbedingt einzuhalten!

Der untere Ziegeleiteich darf nur in Begleitung eines weiteren Junganglers, Altanglers oder Erwachsenen betreten werden.

   Fliegenfischen

Für das Fliegenfischen ist das Bestehen der Fliegenfischerprüfung erforderlich.

  Schnurstärke

Die Hauptschnur muss bei einer monofilen Schnur mindestens 0,25 mm stark sein, bei geflochtener Schnur mindestens 0,08 mm.

Beim Stippen auf Weißfische ist eine Schnurstärke von mindestens  0,20 mm erforderlich.

  Behandlung gefangener Fische

Jeder maßige gefangene Fisch ist sofort waidgerecht zu töten und sinnvoll zu verwerten.

Das Hältern von Fischen ist verboten.

Das Angeln mit lebenden Fischen ist ebenfalls verboten.

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